Beitragsordnung
Zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 25.9.2023
1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 100,- Euro pro Mitglied. Für Schüler, Auszubildende und Studenten beträgt er 20,- Euro.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist vorschüssig zum Beginn eines Jahres zu zahlen. Neue Mitglieder zahlen den Beitrag unmittelbar nach ihrem Beitritt. Der Beitrag ist bargeldlos zu entrichten. Die Mitglieder werden gebeten, vorzugsweise dem Verein die Abbuchung im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens zu genehmigen oder den Mitgliedsbeitrag per Dauerauftrag bis Ende Januar des jeweiligen Jahres zu zahlen.
3. Mitglieder, die im Laufe eines Jahres den Verein verlassen, erhalten keine anteilige Beitragsrückzahlung.